NEUWAGENGARANTIE
* 5 Jahre Herstellergarantie bis 100.000 km und zusätzlich 5 Jahre Mobilitätsgarantie gem. der Allianz Global Assistance.
aktuelle Details unter www.mitsubishi-motors.de/garantie  

GARANTIEBEDINGUNGEN (Stand 01.02.2015)
AB 01.01.2015

Wir möchten, dass Sie lange Freude an Ihrem neuen Mitsubishi haben. Langjährige Erfahrung und unsere ausgereifte und moderne Technologie machen es möglich. Um Ihnen trotzdem absolute Sicherheit zu geben, gibt es eine umfangreiche Neuwagengarantie von MITSUBISHI MOTORS.
Ihr Mitsubishi wurde mit Präzision und Fachwissen konstruiert und besticht durch die besten und langlebigsten Materialien. Bevor die Modelle in Serie gehen, werden unsere Fahrzeuge unter den härtesten klimatischen Bedingungen der Welt getestet. Danach muss sich jedes neue Fahrzeug den fortschrittlichsten Methoden der Qualitätssicherung stellen um eine langjährige, störungsfreie Nutzung zu sichern.

5 JAHRE GARANTIE (neben gesetzlicher Sachmängelhaftung)
Alle Neuwagen von MITSUBISHI MOTORS in Deutschland verfügen standardmäßig über eine 5 Jahre Herstellergarantie bis 100.000 km, 5 Jahre Mobilitätsgarantie gem. den jeweiligen Bedingungen der Allianz Global Assistance.
Gültig ab 01.01.2015

GARANTIEKONDITIONEN: 5 JAHRE ODER 100.000 KM GESAMTLAUFLEISTUNG
5 Jahre Neuwagengarantie (neben gesetzlicher Sachmängelhaftung)
Alle Neuwagen von MITSUBISHI MOTORS verfügen standardmäßig über eine freiwillige Herstellergarantie (gem. Bedingungen der MITSUBISHI MOTORS
Europe B.V.*) von 5 Jahren oder bis 100.000 km Gesamtlaufleistung, je nach dem, was zuerst eintritt. Voraussetzung dazu ist die Einhaltung/ Durchführung der entsprechenden jährlichen Wartungsdienste nach Herstellervorgabe bei einem Mitsubishi Handels- oder Servicepartner.
Die Garantie-Bedingungen sind aus den Fahrzeugunterlagen ersichtlich und auf Anfrage beim Mitsubishi Handels- oder Servicepartner erhältlich.

* Garantiegeber:
MITSUBISHI MOTORS Europe B.V.; Mitsubishi Avenue 21;
6121 SH Born; Niederlande

2 Jahre Garantie auf Original-Ersatzteile von MITSUBISHI MOTORS (neben gesetzlicher Sachmängelhaftung)
Begeben Sie sich vertrauensvoll in die Hände Ihres Mitsubishi Handels- oder Servicepartners. Bei ihm erhalten Sie 2 Jahre Garantie auf alle Mitsubishi Original-Ersatzteile und alle Original-Austauschteile.
Garantie gegen Durchrostung der Karosserie (von innen nach außen) und das ohne Kilometerbegrenzung
Für Neuwagen von MITSUBISHI MOTORS besteht eine Garantie gegen Durchrostung der Karosserie von 12 Jahren (bei der aktuellen Modellpalette) und von 8 Jahre beim Mitsubishi Electric Vehicle. Voraussetzung ist die Einhaltung der jährlichen Karosseriekontrollen nach Herstellervorgabe bei einem Mitsubishi Handels- oder Servicepartner. Evtl. erforderliche Nachbehandlungen müssen sofort durchgeführt werden. Weitere Informationen und Bedingungen zu der Durchrostungsgarantie finden Sie auch im Serviceheft des Fahrzeuges, bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Mitsubishi Handels- oder Servicepartner.
Fahren im Ausland?
Wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das auf der Länderliste in Ihrem europaweiten Serviceheft aufgeführt ist, können Sie auch dort bei einem Mitsubishi Handels- oder Servicepartner Garantieleistungen, wie z. B. Reparaturen, durchführen lassen. Um den Anspruch in Ihrem Namen geltend zu machen, benötigt der Mitsubishi Handels- oder Servicepartner ein vollständig ausgefülltes europaweites Serviceheft zu Ihrem Fahrzeug. Vergewissern Sie sich daher vor der Abfahrt, dass sich dieses im Fahrzeug befindet